Erste Umsetzungsmaßnahmen im „Naturschatz Gipskarst Projekt“
In dem im Bundesprogramm Biologische Vielfalt geförderten Hotspot-Projekt „Naturschatz Gipskarst“ hat sich der Landschaftspflegeverband Landkreis Göttingen e.V. das Ziel gesetzt, bestehende, naturschutzfachlich wertvolle Offenlandlebensräume und deren Biotopverbund im Projektgebiet zu optimieren.
Das Projektgebiet liegt im niedersächsischen Teil des Südharzer Zechsteingürtels und zeichnet sich durch eine für Mitteleuropa einmalige Geomorphologie und damit verbundene Arten- und Lebensraumvielfalt aus. Es ist Teil des Hotspots der biologischen Vielfalt Nr. 18 „Südharzer Zechsteingürtel, Kyffhäuser und Hainleite“.
Durch die Stärkung und Ausweitung einer extensiven Nutzung, den Aufbau nachhaltiger Bewirtschaftungsstrukturen sowie gezielter Naturschutz- und Pflegemaßnahmen werden die Lebensräume in ihrem Flächenumfang und ihrer qualitativen Ausprägung verbessert. Ein besonderer Fokus liegt auf den im Projektgebiet noch zahlreich vorhandenen Grünlandlebensräumen, verbunden mit einer angepassten Weidenutzung. Zudem werden charakteristische Arten der Gipskarstlandschaft wie beispielsweise zahlreiche Fledermaus- und Insektenarten, heimische Orchideenarten, darunter das in Niedersachsen gefährdete Dreizähnige Knabenkraut (Neotinea tridentata), und seltene Blütenpflanzen wie das Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris), der Fransen-Enzian (Gentianella ciliata) oder das Frühlings-Adonisröschen (Adonis vernalis) gefördert.
Bereits im ersten Projektjahr wurden zwei ehemalige Kalkmagerrasen wiederhergestellt. Im Sommer 2025 zeigten sich erste Erfolge, aber auch die Herausforderungen einer effektiven Flächenpflege.
Viele artenreiche Grünlandstandorte, wie beispielsweise Kalkmagerrasen, sind in den letzten Jahren brachgefallen. Grund dafür ist meist die Aufgabe der extensiven Beweidung dieser mageren und oft unwegsamen Flächen. Die Wiederherstellung dieser stark von Sukzession betroffenen Biotope hat einen hohen naturschutzfachlichen Wert, vor allem für seltene und teils gefährdete Pflanzen- und Insektenarten offener Lebensräume. Damit die Entbuschung von Grünland langfristig erfolgreich ist, müssen die Flächen anschließend regelmäßig landwirtschaftlich genutzt werden. Zudem ist es besonders in den ersten Jahren nach der Instandsetzung wichtig, die Stockausschläge der Gehölze während der Vegetationszeit zu entfernen.
Die Maßnahmenfläche im Hotspot-Projekt „Vor dem Hellenberg“ liegt im FFH-Gebiet 133 „Gipskarstgebiet bei Osterode“. Es handelt sich um einen 0,7 Hektar großen brachgefallenen Kalkmagerrasen, der als § 30-Biotop geschützt ist. Auf der Fläche kommen neun Rote-Liste-Pflanzenarten vor, unter anderem das stark gefährdete Kleine Mädesüß (Filipendula vulgaris). Zudem wurde dort 2020 eine isolierte Population des in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Ehrenpreis-Scheckenfalters (Melitaea aurelia) nachgewiesen. Aufgrund fortschreitender Sukzession durch fehlende Nutzung war die Fläche in Teilen stark verbuscht. Nach intensiver Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und allen lokalen Akteur:innen, wie den Flächeneigentüme:rinnen, den Pächter:innen, der Feldmarks-Interessentenschaft und dem Jagdpächter, wurde die Fläche im Februar 2025 durch ein Landschaftspflegeunternehmen freigestellt und der dort abgelagerte Müll entsorgt. Zudem wurde ein fester Elektrozaun für die langfristige Beweidung installiert. Ein ansässiger Landwirt hat die Beweidung mit Rindern übernommen, sodass die Fläche nachhaltig offengehalten wird. Im Juli 2025 wurde ein erneuter Rückschnitt der Stockausschläge (insbesondere Hartriegel) durchgeführt. Diese Maßnahme wurde noch ein weiteres Mal während der Vegetationsperiode und wird bei Bedarf auch im kommenden Sommer umgesetzt, um den Gehölzdruck nachhaltig zu minimieren und die Entwicklung des Kalkmagerrasens zu fördern.


Auch beim „Schulberg“ in der Gemeinde Scharzfeld handelt es sich um einen Kalkmagerrasen, dessen Zustand sich in den letzten Jahren aufgrund fehlender Nutzung und fortschreitender Sukzession erheblich verschlechtert hatte. Die Rote-Liste-Kartierdaten des LPV Göttingen aus dem Jahr 2019 zeigen jedoch, dass die Fläche bei richtiger Pflege ein hohes naturschutzfachliches Potenzial hat: Unter anderem kommen hier die gefährdeten Arten Heil-Ziest (Betonica officinalis), Braunrote Stendelwurz (Epipactis atrorubens) und Gewöhnliches Kreuzblümchen (Polygala vulgaris ssp. Vulgaris) – alle Rote Liste 3 in Niedersachsen – vor. Aus diesem Grund wurden die aufgewachsenen Gehölze auf dem Schulberg in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Realgemeinde Scharzfeld als Eigentümerin entfernt. Einzelne, wertgebende Bäume wurden auf der Fläche erhalten. Bedingt durch die hängige Lage und den empfindlichen Untergrund wurden die Arbeiten zum großen Teil in Handarbeit und mit kleinen Maschinen durchgeführt.


Seit dem Frühjahr 2025 beweidet ein Landwirt die Fläche mit Schafen und Ziegen. Im Sommer 2025 zeigte sich bereits ein schöner Blühaspekt, jedoch kamen auch hier starke Stockausschläge auf, die im Juli erneut handmaschinell entfernt wurden. Im Rahmen der Rote-Liste-Kartierung 2025 konnte für einige Arten bereits eine positive Bestandsentwicklung festgestellt werden. Darunter sogar Arten, die auf der Fläche als verschollen galten. Die langfristige Beweidung trägt entscheidend zur Förderung konkurrenzschwächerer Arten und deren Entwicklung auf der Fläche bei.
Das Projekt wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), den Landkreis Göttingen und die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung.
Vorgehensweise im Hotspot-Projekt bei der Wiederherstellung von Kalkmagerrasen:
1. Recherche:
Bei eingehenden Hinweisen zu brachgefallenen Biotopen steht die Recherche von naturschutzrelevanten Informationen an erster Stelle. Befindet sich die Fläche in einem Schutzgebiet? Handelt es sich um ein geschütztes Biotop nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)? Was sagen vergangene Kartierungen aus? Ein wichtiger Aspekt ist die Prüfung, ob eine Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche verortet ist. In diesem Fall liegt die Verantwortlichkeit für den Zustand beim Eingriffsverursacher und ist nicht Aufgabe von Naturschutz-Projekten. Im Zweifel kann die Untere Naturschutzbehörde (UNB) darüber Auskunft geben.
2. Flächenbesichtigung:
Bei der Besichtigung potenzieller Maßnahmenflächen werden neben der Stärke des Verbuschungsgrades und den vorkommenden Straucharten auch die Gegebenheiten dokumentiert, die für einen Pflegeeinsatz relevant sind. Dazu zählen vor allem die Zugänglichkeit und Reliefierung der Fläche, die ausschlaggebend für den Arbeitsaufwand bei einer Entbuschung sind. Dabei wird auch der Abtransport des anfallenden Schnittguts mit bedacht. In Abstimmung mit der UNB und den Flächeneigentümer:innen kann auch eine Aufschichtung des Schnittguts auf angrenzenden Flächen zu Totholzhaufen als pragmatische, Zeit und Kosten sparende Lösung infrage kommen.
3. Nutzungssicherung:
Die Entbuschung ist langfristig nur sinnvoll, wenn eine anschließende Pflege in Form von Beweidung oder Mahd gewährleistet werden kann. Der Kontakt zu ansässigen Landwirt:innen ist hierbei von unersetzlichem Wert. Um die oft nicht einfache Beweidung der teils steilen Kalkmagerrasen attraktiver zu machen, wird eine Beratung hinsichtlich möglicher Agrar-Förderung und zum Zaunbau für die Beweidung eingeplant. Auch die Finanzierung weiterer Weidetierinfrastruktur, wie z.B. eines Wasserwagens, kann sinnvoll sein, um die Biotoppflege langfristig zu sichern.
4. Abstimmungen:
Umfassende Absprachen mit Flächeneigentümer:innen, Pächter:innen, Bewirtschafter:innen, Anrainer:innen und der UNB sind letztlich ausschlaggebend für den Erfolg und die Akzeptanz einer Maßnahme. Es gilt, alle mit „an Bord“ zu nehmen und über die naturschutzfachliche Bedeutung sowie die praktische Umsetzung zu informieren.
5. Umsetzung:
Zur fachlichen Begleitung und Klärung von Fragen ist das Projektteam beim Maßnahmenstart vor Ort. Wichtig ist die Klärung kurzfristig aufkommender Fragen: Darf das Schnittgut auf der benachbarten Fläche zwischengelagert werden? Wie ist mit Müll umzugehen, der erst im Laufe der Arbeiten auf der Fläche entdeckt wird? An welche Stelle genau soll beim Zaunbau das Tor gesetzt werden? Eine präzise Abstimmung mit allen Beteiligten führt zu schnellen Lösungen, um anschließend die Fläche den eigentlichen Experten der Landschaftspflege – den Weidetieren und den Landwirt:innen – zu übergeben.








