Kooperativer Naturschutz für die Gipskarstlandschaft

Zu den zentralen Naturschutzzielen im Projekt gehören:

  • die Förderung der naturschutzfachlich wertvollen Grünland- und Offenlandlebensräume durch eine angepasste extensive Beweidung und gezielte Landschaftspflegemaßnahmen;
  • die Optimierung des Biotopverbundes zwischen den Offenlandstandorten mit besonderem Fokus auf extensiv genutzte Strukturen, wie z.B. Wiesen, Weiden, Wald- und Wegränder, Ackerränder, Streuobstwiesen und -alleen, Gewässerränder, etc.;
  • diverse Arten- und Biotopschutzmaßnahmen für Arten repräsentativer Gipskarst-Lebensräume, die die örtlichen Populationen stützen und Grünlandlebensräume aufwerten.

Auf dem Weg dorthin fördert das Projekt das bestehende Engagement von Landwirt:innen und Naturschützer:innen vor Ort. Das bedeutet neben den kooperativen Naturschutzmaßnahmen auch das Angebot von betrieblichen Beratungen für Landwirt:innen und eine breite Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz.

Biodiversität

Repräsentative Arten

Steckbriefe repräsentativer Arten der Gipskarstlandschaft

In der niedersächsischen Gipskarstregion ist eine besondere Tier- und Pflanzenwelt heimisch, die durch die vielfältige Landschaft aus Felsfluren, Trockenrasen, Höhlen, Quellen und Wäldern begünstigt wird. Zu den repräsentativen Arten zählen beispielsweise Luchs und Wildkatze, Grünspecht und Uhu, Feuersalamander und Geburtshelferkröte, zahlreiche Fledermaus- und Insektenarten sowie viele heimische Orchideenarten und andere seltene Blütenpflanzen wie das Sumpf-Herzblatt, der Fransenenzian oder das Frühlings-Adonisröschen.

Schutzgebiete

Naturschutz-gebiete (NSG)

sind – neben Nationalparks – sehr streng geschützte Flächen in Deutschland. Hier sollen die vorkommenden Tier- und Pflanzenarten bestmöglich erhalten und gefördert werden. Dazu bedarf es der Zusammenarbeit mit allen Nutzer:innen, wie z.B. Erholungs- und Sporttreibenden oder Landwirt:innen.

  • Erhalt von Biotopen oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
  • Wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Bedeutung
  • aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart oder außergewöhnlichen Schönheit einer Landschaft

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)

dienen dem Schutz wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume.

Sie wurden 1992 auf Beschluss der Europäischen Union als Teil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 eingerichtet und bilden gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten ein zentrales Instrument zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Auf nationaler Ebene müssen die Gebiete als NSG oder Landschaftsschutzgebiet LSG gesichert werden. Zudem sind konkrete Erhaltungsziele festzulegen und mit passenden Schutzmaßnahmen zu verfolgen. Deutschland ist mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie weiterhin an vielen Stellen im Verzug und wurde zuletzt 2023 vom EUGH dafür gerügt.

FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet.

Auf nationaler Ebene müssen die Gebiete als NSG oder LSG gesichert werden. Zudem sind konkrete Erhaltungsziele festzulegen und mit passenden Schutzmaßnahmen zu verfolgen. Deutschland ist mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie weiterhin an vielen Stellen im Verzug und wurde zuletzt 2023 vom EUGH dafür gerügt.

Typische Lebensräume nach FFH-Richtlinie

Die Basis für FFH-Gebiete bildet die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) sowie die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). In verschiedenen Anhängen dieser Richtlinien werden Arten und Lebensraumtypen aufgeführt, die besonders schützenswert sind und deren Erhalt durch das Schutzgebietssystem gesichert werden soll. Damit ist eines der bedeutendsten länderübergreifenden Instrumente zur Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt entstanden.

Insgesamt sind 231 Lebensraumtypen im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgelistet, 93 davon kommen auch in Deutschland vor.

Landschafts-
Schutzgebiete (LSG)

definieren sich als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. In ihnen gilt ein besonderer Schutz von Landschaft und Natur nach dem § 26 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

  • Pipinsburg
  • Rhumequelle
  • Harz

Artenschutz

Der Begriff Artenschutz bezeichnet den Schutz und die Erhaltung bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer naturbelassenen und historisch gewachsenen biologischen Vielfalt. Ziel ist es, gefährdete oder bedrohte Arten zu schützen, ihre Bestände zu stabilisieren oder wiederherzustellen und die biologische Vielfalt langfristig zu sichern. Das Projekt widmet sich typischen Arten der Südharzer Gipskarstlandschaft als sogenannte Zielarten. Die Maßnahmen zur Förderung dieser Zielarten kommen auch vielen weiteren Tier- und Pflanzenarten zugute.

Zielarten des Projektes

Steckbriefe der Zielarten Braunkehlchen, Mopsfledermaus und Kammmolch

Steckbriefe der Gründland-Kennarten

Zielarten des Projektes sind die Mopsfledermaus, das Braunkehlchen, der Kammmolch und die Pflanzenarten des artenreichen Grünlands. Sie sind mit ihren Lebensraumansprüchen eng an die Gipskarstregion gebunden, benötigen aber besondere Schutzmaßnahmen zum langfristigen Erhalt ihrer Populationen.

Zu unseren Instrumenten gehören:

  • Optimierung und Neuanlage von Gewässern für den Kammmolch
  • Sicherung von Habitat-Bäumen und Aufwertung von Jagdhabitaten für die Mopsfledermaus
  • Förderung von Altgrasstreifen und Schaffung von Ansitzwarten für das Braunkehlchen
  • Beratung zur Extensivierung von Grünland sowie Entbuschung von Magerrasen

LandschaftsPflege

Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen

Um die wertvollen Offenlandlebensräume in der Gipskarstlandschaft zu erhalten, führen wir gezielte Landschaftspflegemaßnahmen durch. Diese dienen dem Erhalt, der Entwicklung und der Wiederherstellung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, die über Jahrhunderte unter dem Einfluss einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung entstanden sind.

Die wichtigste Maßnahme in unserem Projekt ist die Entbuschung von brachgefallenem Grünland, insbesondere von geschützten Magerrasen, um die lichtliebenden Offenlandarten zu fördern. Nach dem Entfernen der aufgewachsenen Gehölze wird eine Beweidung angestrebt, um die Flächen langfristig offen zu halten.

Unsere Maßnahmen umfassen:

  • Entbuschung von brachgefallenem Grünland
  • Pflege von Gewässern, z.B. die Entschlammung von Teichen
  • Anlange und Pflege von Strukturelementen wie Hecken und Wegrainen

Streuobstwiesen

Streuobstwiesen bilden durch die Kombination aus Obstbäumen und extensiv genutztem Grünland einen besonders struktur- und artenreichen Lebensraum. Vogelarten wie Neuntöter, Grünspecht und Gartenrotschwanz sind in der halboffenen Landschaft ebenso zu finden wie zahlreiche Wildbienen, Käfer und Schmetterlinge. Auch Säugetiere wie Fledermäuse und Gartenschläfer nutzen Streuobstwiesen als Nahrungshabitat und finden in alten Baumhöhlen Rückzugsorte. Zu den typischen Pflanzenarten gehören neben Glockenblumen, Schlüsselblumen und Orchideen auch die Kennarten des mesophilen Grünlands .

Unsere Maßnahmen umfassen:

  • Unterstützung bei der Erstinstandsetzung von Streuobstwiesen
  • Fachgerechter Schnitt durch spezialisierte Obstbaumpfleger:innen zur Förderung stabiler Baumkronen
  • Durchführung von Schnittkursen zur Vermittlung grundlegender Kenntnisse zur Obstbaumpflege

Pflege und Unterstützung für langlebige Streuobstwiesen

Im Rahmen des Hotspot-Projektes wird Besitzer:innen von Streuobstwiesen Unterstützung bei der Erstinstandsetzung angeboten. Spezialisierte Obstbaumpfleger:innen schneiden die Bäume mit dem Ziel eines langfristigen stabilen Kronenaufbaus, der zur Stabilität und Gesundheit der Obstbäume beiträgt. In Schnittkursen werden zudem die wichtigsten Grundlagen der Obstbaumpflege vermittelt, damit die Streuobstwiesen auch in Zukunft erhalten bleiben.

Streuobstwiesen gelten als Hort alter Obstsorten und dienen damit dem Erhalt biologischer sowie geschmacklicher Vielfalt. Alte Sorten sind Neuzüchtungen häufig in Ertrag, Aroma, Verträglichkeit, zum Beispiel für Allergiker, und Robustheit gegenüber Obstbaumkrankheiten überlegen. Sie sind an regionale Wachstumsbedingungen angepasst, in ihren Namen spiegelt sich mitunter ihre Geschichte wider.

Ohne regelmäßige Pflege des Grünlands durch Mahd oder Beweidung und der Bäume durch einen fachgerechten Baumschnitt wachsen die Streuobstwiesen zu, die Bäume vergreisen und die Artenvielfalt nimmt ab. Die Instandsetzung einer über Jahre nicht gepflegten Streuobstwiesen ist eine große Herausforderung. Leider ist der Pflegezustand vieler Bestände im Projektgebiet kritisch.

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